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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen |
Zuständigkeit |
Leistungsgewährung Eingliederungshilfe Sachgebietsleiterin Gerit Penderock Wilhelm-Höpfner-Ring 4 D-39116 Magdeburg
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Telefon |
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+49 391 540 34 19 |
Fax |
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+49 391 540 36 66 |
E-Mail |
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Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. [+] Allgemeine Informationen
[+] Erforderliche Unterlagen
[+] Fristen
[+] Rechtsgrundlage
[+] Verfahrensablauf
[-] Voraussetzungen
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten. [+] Bearbeitungsdauer
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